Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

„Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen.“

Ebenso geht es im Arbeitsrecht nicht alleine. Firmen brauchen Mitarbeiter – Mitarbeiter brauchen Firmen.

Arbeit ist ein Miteinander – von Anfang an. Ein Arbeitsvertrag schafft nicht nur Rechtssicherheit – vielmehr ist er bereits Visitenkarte und gewährt einen tiefen Einblick: Veraltet und unstrukturiert oder modern, fair und motivierend?

Hakt es im Miteinander – egal ob zwischen Kollegen, Teams oder Vorgesetzten – eine Mediation klärt und motiviert.

Trennen sich die Wege – z. B. bei Abmahnung oder Kündigung – sichert die Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bares Geld: Das Kündigungsschreiben muss nicht nur schriftlich sein und zugehen, sondern die Kündigung muss meist auch einen „Grund“ im Sinn des Kündigungsschutzgesetzes haben – eine sehr hohe Hürde für Arbeitgeber.
Aus diesem Grund fließen häufig Abfindungen am Arbeitsgericht.

Kontaktformular

Datenschutzhinweis

9 + 13 =

Im Arbeitsrecht sind daher neben ausgezeichnetem Fachwissen eines Fachanwalts für Arbeitsrecht auch Verhandlungsstrategie und ein „Pokerface“ wichtig – es wirkt sich unmittelbar auf Ihren Geldbeutel aus. Wir wissen das und verhandeln für Sie auch so.

Denn: Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen – daher zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung: Alleine gemacht, läuft es schief und viel Geld wird verspielt – daher zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Arbeitsrecht zu uns?

Ihr bestes Ergebnis – durch uns:

Wir verhandeln taktisch, strategisch und mit einer klaren Linie; und manchmal gehört auch etwas pokern dazu… – gerade im Arbeitsrecht.

Langjährige Erfahrung und ausgewiesene Kompetenz als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landshut – regional und überregional.

Sie sind für uns nicht nur ein „Fall“:

Wir begleiten Sie, als ginge es um unser Geld und die eigene Sache und beraten Sie genau so, wie wir für uns selbst entscheiden würden.

Besprechungsraum der Rechtsanwälte Dr. Kastl Krinner PartmbB, Landshut

Unsere Öffnungszeiten

 

Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten jederzeit gerne nach Vereinbarung.

Abfindung / Abfindung versteuern

Bei einer Kündigung muss eine Abfindung fließen? Falsch! Abfindungen werden bezahlt, um ein Arbeitsverhältnis oder einen Arbeitsgerichtsprozess schnell und einvernehmlich zu beenden. Und die Höhe der Abfindung hängt von den Prozessaussichten ab und wie wir taktisch für Sie verhandeln! Dabei denken wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch an die Steuer.

Abmahnung

Abmahnungen bereiten die Beendigung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder den Entzug von Leistungen vor. Aber welches Verhalten darf abgemahnt werden und was kommt nach der Abmahnung? Wir liefern Ihnen die Strategie!

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist nur schriftlich möglich und beendet das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich. Klingt gut? Einfach ist es aber nicht. Wir als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Landshut klären Sie über den Aufhebungsvertrag auf.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Visitenkarte – welche Firma steckt dahinter? Veraltet? Unfair? Oder modern, motivierend und fortschrittlich? Im Arbeitsvertrag können beide Seiten gestalten oder in Fallen tappen. Nutzen Sie die Chance – schon nach einer Erstberatung wissen Sie mehr!

Klage Arbeitsgericht / Kündigungsschutzklage

Oft die logische Folge nach einer Kündigung. Warum? Wird nach Zugang der Kündigung nicht binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage) erhoben, „gilt“ die Kündigung. Und dann? Wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht haben das Fachwissen und die Verhandlungsstrategie, um im Rechtsstreit das beste Ergebnis für Sie herauszuholen.

Wettbewerbsverbot / Wettbewerbsverbot GmbH-Gesellschafter /
Geschäftsführer

Nur wirksam, wenn eine sog. Karenzentschädigung zugesagt wird. Und das mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Unbedingter Beratungsbedarf – wir haben hier schon heiße Gefechte in solchen Fällen erlebt!

Kündigung Arbeitsverhältnis /
Kündigungsschreiben

Damit eine Kündigung rechtens ist, müssen viele Stolpersteine überwunden werden:

– Formalia des Kündigungsschreibens (z. B. Formulierung der Kündigung, richtige Zustellung des Kündigungsschreibens, Unterschrift der richtigen Person)

– Verfahrensabläufe (z. B. Anhörung Betriebsrat, vorherige Abmahnung, nötige Zustimmung vom Integrationsamt oder Gewerbeaufsichtsamt vor der Kündigung)

– Kündigungsgründe (Sind Gründe nötig? Existieren Gründe? Gerade „betriebsbedingte Kündigungen“ werden oft leichtfertig angenommen)

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung beendet einen längeren Weg: Es gehen z. B. unternehmerische Entscheidungen, die Aufstellung vergleichbarer Stellen, die Sozialauswahl zwischen Mitarbeitern, die Suche nach vorhandenen freien oder anderen Arbeitsplätzen und die Einbeziehung und Anhörung des Betriebsrates voraus.

Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung sanktioniert einen schweren Vertragsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit ausschließt, wie Störungen der betrieblichen Ordnung (z. B. Beleidigungen, Tätlichkeiten, Verstoß gegen Alkoholverbot), Vertrauensbruch (z. B. Diebstahl) oder Verletzung von sonstigen Pflichten (dauerhaftes Zuspätkommen, Internetsurfen etc.). Zumeist muss das Verhalten aber zuvor abgemahnt worden sein.

Personenbedingte Kündigung

Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind z. B. Kündigungen wegen Krankheit oder von sog. Schlechtleistern („low performern“). Hier muss die Prognose für die Zukunft oder die Minderleistung dezidiert dargelegt werden.

Ausschlussfrist / Verfallsfrist

Eine Ausschlussfrist/Verfallsfrist regelt, dass ein bestehendes Recht (z. B. Ansprüche auf Gehalt, Urlaub, Schadensersatz) erlischt, wenn es nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Besondere Anforderungen gelten für den Mindestlohn!

Befristung / Befristung ohne Sachgrund / Befristung mit Sachgrund

Befristungen von Arbeitsverträgen laufen oft schief: Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss strengen formalen Anforderungen genügen. Werden diese nicht eingehalten, ist die Befristung unwirksam. Folge: Es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Häufige Fehler des befristeten Arbeitsverhältnisses sind, dass die Form und der Unterschriftszeitpunkt nicht eingehalten oder Befristungsgründe missverstanden werden. Auch die Verlängerung einer Befristung ist fehleranfällig: Wird die Befristung zum falschen Zeitpunkt unterzeichnet oder der Vertragsinhalt geändert, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet.

Dienstwagen / Dienstwagen versteuern

Ist der Dienstwagen eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Mitarbeiter? Nur wenn die rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen passen!

Überstunden / Überstundenregelung / Überstunden ausbezahlen

Ein ganz häufiger Streitpunkt! Wann sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten? Müssen Überstunden geleistet werden? Besteht ein Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden? Müssen Überstundenzuschläge bezahlt werden? Wie erfolgt der Nachweis von Überstunden?

Die pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt ist häufig unwirksam. Zudem dürfen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden!

Urlaub

Der Urlaub wird im bestehenden Arbeitsverhältnis ausbezahlt? Geht nicht! Und 450 €-Kräfte haben keinen Urlaub? Falsch! Und während einer Krankheit verfällt der Urlaub? Auch falsch! In der Beratung erleben wir hier immer wieder Aha-Effekte!

Gehaltsmodelle

Gehaltsmodelle sind wichtig und attraktiv – hier zahlt sich Leistung im wahrsten Sinne des Wortes für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus.

Scheinselbständigkeit / Statusfeststellungsverfahren / Freie Mitarbeiter

Subunternehmer oder freie Mitarbeit – ja – aber diese Modelle können auch existenzgefährdend sein!

Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob es sich um einen „echten Selbständigen“ oder um einen „Scheinselbständigen“ handelt. Handelt es sich nämlich um einen Scheinselbstständigen, ist dieser plötzlich – rückwirkend – Arbeitnehmer. Das heißt, neben dem Werklohn, der bereits bezahlt ist, fallen – rückwirkend – alle Sozialversicherungsbeiträge wie für einen Arbeitnehmer an.

Fixe Kriterien zur Einordnung, wann Scheinselbständigkeit vorliegt, gibt es nicht. Maßgebend ist, der Vertrag und die tatsächliche Handhabung!

Ein heißes Eisen – der Arbeitgeber haftet ggf. für mehrere Personen und mehrere Jahre für die Sozialversicherungsbeiträge! Ein Statusfeststellungsverfahren schützt.

Arbeitszeugnis / Klage Arbeitszeugnis / Geheimsprache

Das Arbeitszeugnis ist die Visitenkarte des Arbeitnehmers. Und kleine Formulierungen bedeuten oft viel. Wir formulieren und „lesen“ Ihr Arbeitszeugnis richtig.

Mediation im Arbeitsrecht

Sind Ihnen Betriebsfrieden, Betriebsklima, Zusammenarbeit ohne Spannungen und langjährige Mitarbeiter wichtig? Und effizientes, konstruktives Arbeiten und Ertragssteigerung? Das entscheidet sich nicht nur an „harten“ Fakten – Mitarbeiter sind der entscheidende Schlüssel.

Die Mediation eignet sich hervorragend, um die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern untereinander, Mitarbeitern und Vorgesetzten und innerhalb oder zwischen Teams/Abteilungen zu verbessern.

Fachlich sind wir durch die Ausbildung zum Mediator und als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens geeignet. Mediationen haben eine Erfolgsquote zwischen 80 und 90%.

Für die Firma liegt der Erfolg der Mediation darin, dass zufriedene Mitarbeiter ohne Revier- und Grabenkämpfe motivierter und effizienter arbeiten und auch mancher Personalwechsel, der Zeit, Ressourcen und Geld kostet, vermieden wird.

Kosten im Arbeitsrecht

Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:

  • die Kurzberatung für 50 € brutto (Dauer 20 Minuten) und
  • die ausführliche Erstberatung nach den gesetzlichen Gebühren (derz. 226,10 € brutto); erfahrungsgemäß dauert diese ca. 1-1,5 Stunden

Beide Beratungen dienen dazu, sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit einzuholen und uns kennenzulernen.

Die zeitlich begrenzte Kurzberatung eignet sich für einen kurzen, einfachen Sachverhalt, zu dem wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten.

Die ausführliche Erstberatung eignet sich, um Sie eingehend zu beraten. Wir beraten Sie über wichtige und nötige Facetten des Themas, damit Sie nach dieser Beratung einen Überblick über den Stand und Ihre Möglichkeiten haben und Ihre Fragen beantwortet sind.

Im Arbeitsrecht umfasst die Erstberatung:

  • z. B. bei einer Abmahnung: Formulierung, Zeitpunkt, Vorgehen, Folgen, weitere Taktik im Arbeitsverhältnis
  • z. B. bei einem Aufhebungsvertrag: Aufhebungsvertrag ja/nein?, nötige Punkte, Fehler und Fallen, Folgen, Chancen und vor allem Risiken
  • z. B. bei einer Kündigung: Formulierung, Zugang, Wirksamkeit, Handlungs-möglichkeiten, Folgen, Kosten

Gerade im Arbeitsrecht ist schnelles Handeln und taktisches Vorgehen wichtig: Es laufen Fristen und Formalien können zu Stolperfallen werden. Oftmals muss in strukturierten Schritten vorgegangen werden, damit Sie Ihr Ziel erreichen.

Unsere Erstberatung sichert Sie nicht nur ab, sondern verhindert, dass Sie Geld, Zeit und Nerven verlieren und Sie Schaden nehmen.

Wenn ein Mandat zustande kommt, rechnen wir die Kosten dieses ersten Gesprächs auf die gesetzlichen Gebühren zu Ihren Gunsten an.

Gerne können Sie einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren. Bitte rufen Sie dazu an, da die Terminsabstimmung/Terminsvergabe telefonisch einfacher ist.

Besuchen Sie uns

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen

Videoclips und Rechtstipps zum Arbeitsrecht

Im Isar-TV Landshut geben wir Ihnen als Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtstipps zum Arbeitsrecht und allen Fragen rund ums Arbeitsrecht: Alle Beiträge zu Kündigung, Zugang der Kündigung, Formulierung der Kündigung, Gehaltsmodellen, Arbeitsverträgen, Abmahnungen finden Sie hier: